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   LAG Hessen, 10.05.2007 - 11/19 Sa 1217/06   

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https://dejure.org/2007,17648
LAG Hessen, 10.05.2007 - 11/19 Sa 1217/06 (https://dejure.org/2007,17648)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.05.2007 - 11/19 Sa 1217/06 (https://dejure.org/2007,17648)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 11/19 Sa 1217/06 (https://dejure.org/2007,17648)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Beendigungskündigung wegen Unverhältnismäßigkeit; Vorrang der Änderungskündigung; Vertrauenstatbestand im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung des BAG; Ablehnung eines vorherigen Angebots auf einvernehmliche Änderung des ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2007 - 19 Sa 1217/06
    Zutreffend hat das Arbeitsgericht seiner Begründung die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - AP Nr. 79 zu § 2 KSchG 1969 = EzA § 2 KSchG Nr. 53) zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für die Änderungskündigung im Hinblick auf die Notwendigkeit eines Änderungsangebots zugrunde gelegt und die Kündigung unter diesem Aspekt gemäß § 1 Abs. 1 KSchG für unwirksam erachtet.

    22 Wenn im Rahmen dieser Prüfung nunmehr der zuständige zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in der angezogenen Entscheidung (Urteil vom 21. April 2005, a.a.O., ebd.) seine bisherige Rechtsprechung neu konturiert, begründet dies keinen Vertrauenstatbestand im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung.

    Dabei ist auch das Bundesarbeitsgericht selbst in der angezogenen neueren Entscheidung (Urteil vom 21. April 2005, a.a.O. ebd.) nicht von einem Vertrauenstatbestand ausgegangen, sondern hat seine neue Rechtsprechung ohne Übergangsregelung oder Ankündigung einer Änderung unmittelbar angewandt.

    Anderenfalls trägt er im Kündigungsschutzverfahren die Darlegungs- und Beweislast, dass der Arbeitnehmer definitiv und endgültig das Änderungsangebot abgelehnt hat, das heißt, dass dieser weder einvernehmlich noch unter dem Vorbehalt der Prüfung der sozialen Rechtfertigung iSd. § 2 KSchG bereit war, zu den geänderten Bedingungen zu arbeiten (BAG, Urteil vom 21. April 2005, a.a.O. ebd.) .

  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 125/05

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2007 - 19 Sa 1217/06
    Böswillig handelt der Arbeitnehmer, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert ( BAG, Urteil vom 11. Januar 2006 - 5 AZR 125/05, AP Nr. 113 zu § 615 BGB = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 11 ).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2007 - 19 Sa 1217/06
    Dies entsprach auch schon vor der jetzigen Änderung der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (so z. B. BAG, Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969 = EzA § 2 KSchG Nr. 5; Urteil vom 29. November 1990 - 2 AZR 282/90 - n. v. - juris) .
  • BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 282/90

    Verhaltensbedingte Kündigung nach Ablehnung eines Versetzungsangebotes

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2007 - 19 Sa 1217/06
    Dies entsprach auch schon vor der jetzigen Änderung der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (so z. B. BAG, Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969 = EzA § 2 KSchG Nr. 5; Urteil vom 29. November 1990 - 2 AZR 282/90 - n. v. - juris) .
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08

    Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Mai 2007 - 11/19 Sa 1217/06 - aufgehoben, soweit es über die Vergütung für Juni 2005 bis März 2006 iHv. 16.751,45 Euro brutto abzüglich Arbeitslosengeld iHv. 3.589,04 Euro nebst Zinsen und über die Kosten entschieden hat.
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